Das Haus der Donauschwaben
in Salzburg

Bereits im Juni 1955 wurde ein Baurechtsvertrag zwischen der Landeshauptstadt Salzburg und der „Haus der Donauschwaben GesmbH“, Bergheimerstraße 16 in Salzburg abgeschlossen, demnach der Gesellschaft auf der Grundparzelle 30/2 KG Morzg EZ 1514, das Baurecht eingeräumt wurde.
Am 11. Oktober desselben Jahres hatten sich im Vereinsheim des VKDA (Verband Katholischer Donauschwäbischer Akademiker) in Salzburg, Paracelsusstraße 25 ein Notar, zwei Damen und 23 Herren zu Errichtung eines Gesellschaftsvertrages eingefunden.

Gegenstand und Ziel der Zusammenkunft war die „Schaffung eines Zentrums für die kulturellen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Belange der Donauschwaben in aller Welt in Salzburg, durch die Vorbereitung, den Bau und die Verwaltung eines ‚Hauses der Donauschwaben‘ in Salzburg“.
Im Juli 1959, während des „Tages der Donauschwaben“ in Salzburg erfolgte der Spatenstich für die Errichtung des „Hauses der Donauschwaben“ mit gleichzeitiger Präsentation eines Modells des geplanten Objektes.

Es waren mutige, es waren hochfliegende Träume: Auf einem Areal von exakt 4.498 Quadratmeter war die Errichtung eines repräsentativen Gebäudes an der verkehrsreichsten Straße der Festspielstadt (an der Alpenstraße) mit einer Restauration, einem Café, mit Vereinsräumen, einem großen Festsaal, Ausstellungsräumen, mit Bibliothek, Museum und Büros geplant.
Insgesamt 46 Eigentumswohnungen (30 mit 75,5 m² im Wohnblock I, und 16 mit 63,7 m² bzw. 66,7 m² im Wohnblock III) für Donauschwaben aus Europa und Übersee sollten dem Gemeinschaftshaus angefügt werden.

„Die ‚Haus der Donauschwaben GesmbH‘ deren Gesellschafter Landsleute aus allen Herkunftsländern sind, hat es sich zur Aufgabe gestellt, neben dem in Vor­bereitung stehenden Gemeinschaftshaus 46 Eigentumswohnungen zu errichten. Dank der intensiven Vorbereitungsarbeit des Bauausschusses unserer Gesellschaft können nunmehr 16 Dreizimmerwohnungen (Bauabschnitt C) an Landsleute vergeben werden. Teilnahmeberechtigt an diesem Bauvorhaben sind ­Landsleute ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft und des derzeitigen Aufenthaltslandes. Landsleute aus Deutschland, Frankreich, USA, Kanada, Brasilien, Australien und anderen Staaten können sich daher mit relativ bescheidenen Mitteln eine Eigentumswohnung in Salzburg sichern und diese spätestens im Jahr 1962 beziehen“ informierte die Zeitschrift „Neuland“ im Juli 1960 darüber und hob gleichzeitig auch die Bedeutung des Standortes hervor: „Die Mozartstadt Salzburg zieht Jahr für Jahr Hunderttausende aus allen Teilen der Welt an; Salzburg war durch Jahrhunderte kultureller Ausgangspunkt nach dem Südosten, Salzburg ist nach der Katastrophe von 1944/1945 zu unserer Schicksalsstadt geworden.
Salzburg, im neutralen Österreich gelegen, bietet erstklassige wirtschaftliche Möglichkeiten für Wirtschaftstreibende, für Arbeiter und Angestellte und einen geruhsamen Lebensabend für ältere Landsleute.“

Seitens der Betreiber wurde für das Vorhaben mit ähnlichen Worten geworben: „Beim ‚Schwabenzug‘ nach 1944 in Richtung Ost-West, der Wanderung aus den Ländern des Ostens in die westliche Welt, fällt Salzburg eine bedeutende Rolle zu … Man könnte noch viele Einzelheiten aufzählen, die bei der Wahl dieses Ortes, an dem dieses repräsentative Gemeinschaftswerk entstehen soll, für Salzburg sprachen: Alle bezeugen sie: Salzburg war die bedeutendste Drehscheibe im Nachkriegsleben der Donauschwaben und ist auf Jahrzehnte hinaus der Treffpunkt unserer Landsleute, denn gerade in der Atmosphäre der Festspielstadt wird die Begegnung mit dem Landsmanne am nachhaltigsten beeinflußt.“